Verbraucher haben grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Dieses Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Waren,
– die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
– die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Da es sich bei unseren Produkten um Lebensmittel handelt, die versiegelt geliefert werden, besteht in der Regel kein Widerrufsrecht nach Öffnung oder Beschädigung der Versiegelung. Sollte die Ware beschädigt oder mangelhaft sein, und sich dies erst nach Öffnen der Ware zeigen, besteht ein Widerrufsrecht.